Energieausweiß

Energieausweis

Bei einem Blick in den Energieausweis eines Gebäudes können Sie sofort  feststellen, ob es sich bei dem Haus um ein Energieeffizienzhaus oder ein Haus mit hohen laufenden Energiekosten handelt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sagt ganz klar, wann und wie ein Gebäude rechnerisch darzustellen ist. Zum Beispiel muss ein Energieausweis bei einem Neubau, Verkauf, bei Verpachtung und Vermietung eines Gebäudes immer erstellt werden. Zusätzlich auch bei einer größeren Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme! Fragen Sie hier Ihren Energieberater Jetzt Anfragen

Der Energieausweis liefert Ihnen wichtige Daten hinsichtlich Wärmeverluste durch die Gebäudehülle und den Verbrauch/Wärmeverlust der Anlagentechnik. Weiter fließen auch Lage, Standort und Himmelsrichtung des Gebäudes bei der Berechnung mit ein. 

Die zwei Arten von Energieausweisen

Gemäß GEG gibt es 2 Varianten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis  bewertet den tatsächlichen Energiebedarf der einzelnen Wohneinheit. Hierfür werden die Verbrauchsdaten wie Warmwasser und Heizung der vergangenen drei Jahre herangezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch kein Vor-Ort- Termin für die Erstellung des Ausweises notwendig. 

Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Hier müssen Wände, Böden, Dach, Fenster, Maße des Gebäudes, beheiztes Volumen etc. bei einem Vor-Ort-Termin aufgenommen und berechnet werden. Auch die verbaute Anlagentechnik muss detailliert aufgenommen werden. Deshalb liefert der Bedarfsausweis ein genaueres Abbild hinsichtlich der Energieverbrauchskennwerte des Gebäudes. Jedoch ist dieser auch deutlich aufwendiger in der Erstellung als der Verbrauchsausweis und somit auch teurer.

Wann ist welcher Energieausweis anzuwenden?

Grundsätzlich besteht eine freie Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. In folgenden Fällen ist der Bedarfsausweis allerdings Pflicht:

  • Bei einem Neubau
  • Bei einer Sanierung, wenn mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteiles erneuert/saniert werden (z. B. Dämmung der Fassade)
  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 (hier war die erste Wärmeschutzverordnung)