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Heizungsprüfung 2027: Welche Eigentümer bis September handeln müssen

Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus oder betreuen eine Eigentümergemeinschaft? Dann sollten Sie das Baujahr Ihrer Heizung prüfen. Für bestimmte ältere Anlagen endet am 30. September 2027 eine gesetzliche Frist zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung.

Stand: 12. Oktober 2026 · Grundlage: § 60b der aktuell abrufbaren Gesetzesfassung

Wichtig zur Einordnung: Die Frist besteht bereits. Sie ist keine neu eingeführte Pflicht, 2027 sämtliche Heizungen auszutauschen. Das frühere GEG wird in der aktuell abrufbaren Fassung als Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, bezeichnet.

Welche Gebäude und Heizungen sind betroffen?

Die Frist betrifft nach § 60b Absatz 1 Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden. Voraussetzung ist außerdem, dass sie in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben werden. Wärmepumpen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Für später eingebaute Anlagen nennt das Gesetz eine andere Zeitregel: Die Prüfung und Optimierung ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung vorgesehen. Ausnahmen und bereits vorhandene Nachweise müssen für das jeweilige Gebäude geprüft werden.

Was wird untersucht?

Zur Prüfung gehören unter anderem:

  • Einstellungen der Wärmeerzeugung
  • Die eingesetzte Heizungspumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen
  • Möglichkeiten zur Absenkung der Vorlauftemperatur

Die gesetzliche Prüfung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen. Welche Optimierungen für Ihre Anlage erforderlich sind, muss anhand des konkreten Zustands beurteilt werden.

Was sollten Sie jetzt vorbereiten?

Beginnen Sie mit den Unterlagen. So lässt sich beim nächsten Fachgespräch gezielt klären, ob Handlungsbedarf besteht.

  1. Heizungsdaten sammeln: Hersteller, Modell und Einbaujahr zusammentragen. Nutzen Sie vorhandene Rechnungen und Anlagendokumente.
  2. Nutzungseinheiten erfassen: Halten Sie fest, wie viele Wohnungen und weitere selbständige Nutzungseinheiten das Gebäude hat.
  3. Vorhandene Berichte bereitlegen: Sammeln Sie Wartungs-, Prüf- und Optimierungsnachweise. Lassen Sie klären, ob diese die gesetzliche Verpflichtung bereits erfüllen.
  4. Den Leistungsumfang vereinbaren: Lassen Sie im Angebot genau benennen, welche Prüfung, Dokumentation und anschließenden Arbeiten enthalten sind.

Prüfung und Heizungstausch getrennt betrachten

Aus der beschriebenen Prüfpflicht folgt keine automatische Bestellung einer neuen Heizung. Ob ein Austausch sinnvoll ist, braucht eine eigene Betrachtung des Gebäudes, der Anlage und Ihrer weiteren Sanierungspläne.

Wenn Sie ohnehin Dach, Fenster oder Fassade verbessern möchten, sollten Sie diese Vorhaben bei der Heizungsplanung ansprechen. Fragen Sie im Fachgespräch, wie die geplanten Maßnahmen bei der Auslegung berücksichtigt werden.

Ihr Gebäude für 2027 vorbereiten

Sie planen eine energetische Sanierung in Ingelheim, Mainz-Bingen, Mainz, Bingen oder Umgebung? A&K Energieberatung unterstützt Sie dabei, Maßnahmen und offene Fragen einzuordnen.

Nennen Sie bei Ihrer Anfrage die Anzahl der Nutzungseinheiten, das Heizungsbaujahr und Ihre geplanten Arbeiten.

Sanierungsvorhaben anfragen

Für eine erste Orientierung zu möglichen Förderwegen können Sie außerdem unseren kostenlosen Förderrechner nutzen. Die Förderprüfung und die Prüfung gesetzlicher Pflichten sind unterschiedliche Aufgaben.