BEG Förderung 2026: Alle Änderungen beim iSFP Bonus: Das hat sich seit dem 21. Juli geändert – Was Sanierer jetzt wissen müssen

BEG Förderung 2026

Stand: Juli 2026

Wer in den kommenden Monaten eine energetische Sanierung plant, sollte die neuen Förderbedingungen genau kennen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regelungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Besonders betroffen sind Eigentümer, die Maßnahmen an der Gebäudehülle planen und dabei einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzen möchten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen gelten und wie Sie Ihre Förderung weiterhin optimal ausschöpfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue Förderbedingungen gelten für alle Anträge ab 21. Juli 2026
  • Der iSFP Bonus wurde geändert
  • Gebäudehülle, Fenster, Dach und Fassadendämmung werden weiterhin über das BAFA gefördert
  • Heizungsförderungen laufen weiterhin über die KfW
  • Eine gute Planung ist wichtiger denn je

Änderung 1: Neue Berechnung des iSFP Bonus

Die größte Änderung betrifft den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Bisher erhielten Eigentümer bei förderfähigen Maßnahmen einen Zuschlag von 5 Prozentpunkten auf die gesamte förderfähige Investition, sofern die Maßnahme Bestandteil eines iSFP war.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt:

  • Die Grundförderung für viele Einzelmaßnahmen beträgt 15 %.
  • Der zusätzliche iSFP Bonus von 5 % wird erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro berücksichtigt.
  • Der Bonus wird nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro berechnet.

Beispiel

Förderfähige Kosten: 40.000 €

Grundförderung:

40.000 € × 15 % = 6.000 €

iSFP Bonus:

Nur die 10.000 € oberhalb der ersten 30.000 € werden berücksichtigt.

10.000 € × 5 % = 500 €

Gesamtförderung:

6.500 €

Früher wäre der Bonus deutlich höher ausgefallen.

Hier geht es zu einem detaillierten Fallbeispiel warum der ISFP Vorteile bei einer Sanierung hat. >> zum ISFP Fallbeispiel <<

Änderung 2: Gute Planung wird noch wichtiger

Durch die neuen Regelungen lohnt es sich mehr denn je, Maßnahmen sinnvoll zu bündeln.

Wer beispielsweise Dach, Fenster und Fassade gemeinsam saniert, kann häufig höhere förderfähige Investitionssummen erreichen als bei mehreren kleinen Einzelmaßnahmen.

Eine professionelle Förderstrategie kann mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten.

Änderung 3: Der iSFP bleibt trotzdem sinnvoll

Auch wenn sich die Bonusberechnung geändert hat, bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan ein wichtiges Planungsinstrument.

Er bietet unter anderem:

  • einen strukturierten Sanierungsablauf
  • technische Priorisierung der Maßnahmen
  • langfristige Planungssicherheit
  • bessere Abstimmung zwischen den Gewerken
  • optimale Vorbereitung zukünftiger Förderanträge

Gerade bei umfangreichen Sanierungen ist der iSFP weiterhin eine wichtige Grundlage.

Welche Maßnahmen sind weiterhin förderfähig?

Unter anderem:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung
  • Anlagentechnik

Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche technische Mindestanforderungen.

Förderrechner für energetische Einzelmaßnahmen

Berechnen Sie unverbindlich die mögliche BAFA Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung.

Tragen Sie nur die voraussichtlich förderfähigen Bruttokosten ein.
Mit iSFP erhöht sich der maximale Investitionsrahmen. Der zusätzliche Bonus von 5 % wird nur auf den Kostenanteil oberhalb des regulären Investitionsrahmens berechnet.
Die Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 % der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst.

Ihre unverbindliche Förderberechnung

Regulärer Investitionsrahmen ohne iSFP 30.000 €
Maximaler Investitionsrahmen 60.000 €
Berücksichtigte Maßnahmenkosten 50.000 €
Grundförderung mit 15 % 7.500 €
Zusätzlicher iSFP Bonus 1.000 €
Förderung Fachplanung und Baubegleitung 0 €
Voraussichtlicher Gesamtzuschuss 8.500 €
Effektiver Zuschuss auf die Maßnahmenkosten 17 %
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Förderprüfung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, Merkblätter und technischen Mindestanforderungen. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise unter Einhaltung der vorgeschriebenen Vertragsbedingungen gestellt werden.

Unser Tipp für Eigentümer

Viele Eigentümer starten sofort mit Angeboten oder vergeben bereits Aufträge.

Dabei sollte immer zuerst geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche Reihenfolge der Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Eine falsche Reihenfolge kann dazu führen, dass Fördermöglichkeiten nicht optimal genutzt werden.

Fazit

Die Reform der BEG Förderung verändert vor allem die Berechnung des iSFP Bonus. Für Eigentümer bedeutet das: Eine sorgfältige Planung wird noch wichtiger.

Mit einer individuellen Förderstrategie lassen sich trotz der Änderungen weiterhin erhebliche Zuschüsse sichern..

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